DKV Deutsche Krankenversicherung AG


myDKV
Telefon 03371 403944
Telefax 03371 403947
   

Hauptinhalt

  •  
 

Tarife für Beamtenanwärter

Ein sicherer Start in eine erfolgreiche Beamtenlaufbahn

Mit der Aufnahme Ihrer Erfolg versprechenden Laufbahn im öffentlichen Dienst machen Sie einen wichtigen Schritt in die eigene Zukunft. Von nun an liegt aber auch Ihre private Risikoabsicherung ganz allein in Ihren Händen.

Ergänzen Sie die Beihilfe Ihres Dienstherrn mit einer leistungsfähigen Krankenversicherung der DKV.

Tarif BA für Beamtenanwärter/Referendare in Bremen, Hessen, NRW

Tarif BAN für Beamtenanwärter/Referendare Berlin, Brandenburg, Hamburg etc.

Tarif BA für Beamtenanwärter/Referendare in Bremen, Hessen, NRW

Beamtenanwärter- und Referendarversicherung Beihilfeergänzungsversicherung
Tarifkürzel  
BA BET
Kurzinformation  
Kostenerstattung für
  • ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
  • Zahnbehandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen, Zahnkronen, -ersatz und Kieferorthopädie
Leistungen für
  • Heilpraktiker
  • Brillenfassungen
  • Zahnersatz
  • Auslandsreisen
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
als Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
Beim Arzt  
  • Ärztliche Leistungen
  • Psychotherapie
  • Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
  • Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • Leistungen des Logopäden
Erstattet werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus den vereinbarten DKV-Tarifen die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Leistungen des Heilpraktikers zu 100%
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • die ärztlich verordnete Teilnahme am Funktionstraining und am Rehabilitationssport zu 100%
Beim Zahnarzt  
  • Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Zahnkronen und Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Heil- und Kostenplan
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten DKV-Tarifen 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus den DKV-Tarifen 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • zahnärztliche Leistungen bei festsitzenden großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet; bei mehr als zwei, höchstens jedoch fünf Verbindungselementen (z.B. Teleskopkronen, Stege, Geschiebe, Riegel) bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen je Kiefer im Falle von Kombinationsversorgungen und
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien (die in diesem Zusammenhang anfallen)
Im Krankenhaus  
  • Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen (je nach Tarif)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer (je nach Tarif)
  • privat- und belegärztliche Leistungen (je nach Tarif)
  • Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers (je nach Tarif)
  • Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 613,55 Euro oder 511,29 Euro (je nach Tarif)
  • Stationäre Heilbehandlung und Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 12,78 Euro
Brille, Pflaster & Co  
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten Quotentarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Brillenfassungen bis zu 127,82 Euro (ab dem 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Verordnung der letzten Brille)
Im Pflegefall  
  • Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
  • Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte
 
Auf Reisen  
Bis zu einem Monat weltweiter, darüber hinaus europaweiter Versicherungsschutz Leistungen bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen: Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Todesfall im Ausland
  • Überführung aus dem europäischen Ausland oder Beisetzung im Ausland bis zu 5.112,92 Euro
  • Überführung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.225,84 Euro
Im Notfall  
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
  • Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Mehrkosten des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes
Todesfall im Ausland
  •  
Ihre Vorsorge  
  • Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
 
Kur- und Sanatorium  
 
  • Bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leistung im Heilbad oder Kurort erhalten Sie 20,45 Euro/Tag
  • Bei stationären Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung erhalten Sie 30,68 Euro/Tag für insgesamt längstens 30 Tage innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Tarifbeschreibung  
Download Tarifbeschreibung Download Tarifbeschreibung
AVB  
Download AVB Download AVB
Kontaktformular  
Hier direkt Kontakt aufnehmen! Hier direkt Kontakt aufnehmen!
Hinweis  
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

 

zum Seitenanfang

Tarif BAN für Beamtenanwärter/Referendare Berlin, Brandenburg, Hamburg etc.

Die Vorsorgelösung für Beamtenanwärter- und Referendare Beihilfeergänzungsversicherung
Tarifkürzel  
BAN BAT
Kurzinformation  
Kostenerstattung für
  • ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
  • Zahnbehandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen, Zahnkronen, -ersatz und Kieferorthopädie
Leistungen für
  • Heilpraktiker
  • Brillenfassungen
  • Zahnersatz
  • Auslandsreisen
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
als Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
Beim Arzt  
  • Ärztliche Leistungen
  • Psychotherapie
  • Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
  • Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • Leistungen des Logopäden
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten BA/N - Tarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Leistungen des Heilpraktikers zu 100%
Beim Zahnarzt  
  • Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Zahnkronen und Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Heil- und Kostenplan
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus den BA/N - Tarifen 75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • zahnärztliche Leistungen bei festsitzenden großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet; bei mehr als zwei, höchstens jedoch fünf Verbindungselementen (z.B. Teleskopkronen, Stege, Geschiebe, Riegel) bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen je Kiefer im Falle von Kombinationsversorgungen und
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien (die in diesem Zusammenhang anfallen)
Im Krankenhaus  
  • Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen (je nach Tarif)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer (je nach Tarif)
  • privat- und belegärztliche Leistungen (je nach Tarif)
  • Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers (je nach Tarif)
  • Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 511,29 Euro oder 613,55 Euro (je nach Tarif)
  • Stationäre Heilbehandlung und Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 12,78 Euro
Brille, Pflaster & Co  
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten BAN-Tarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Brillenfassungen bis zu 76,69 Euro (ab dem 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Verordnung der letzten Brille)
Im Pflegefall  
  • Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
  • Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte
 
Auf Reisen  
Bis zu einem Monat weltweiter, darüber hinaus europaweiter Versicherungsschutz Leistungen bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen: Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Todesfall im Ausland
  • Überführung aus dem europäischen Ausland oder Beisetzung im Ausland bis zu 5.112,92 Euro
  • Überführung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.225,84 Euro
Im Notfall  
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
  • Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Mehrkosten des medizinisch notwendigen und ärztliche angeordnetem Rücktransportes
Ihre Vorsorge  
  • Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
 
Besonderheiten  
  • Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig
Tarifbeschreibung  
Download Tarifbeschreibung Download Tarifbeschreibung
AVB  
Download AVB Download AVB
Kontaktformular  
Hier direkt Kontakt aufnehmen! Hier direkt Kontakt aufnehmen!
Hinweis  
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
  •  
  • Seite drucken
  •