Tarife für Beamtenanwärter
Ein sicherer Start in eine erfolgreiche Beamtenlaufbahn
Mit der Aufnahme Ihrer Erfolg versprechenden Laufbahn im öffentlichen Dienst machen Sie einen wichtigen Schritt in die eigene Zukunft. Von nun an liegt aber auch Ihre private Risikoabsicherung ganz allein in Ihren Händen.
Ergänzen Sie die Beihilfe Ihres Dienstherrn mit einer leistungsfähigen Krankenversicherung der DKV.
Tarif BA für Beamtenanwärter/Referendare in Bremen, Hessen, NRW
Tarif BAN für Beamtenanwärter/Referendare Berlin, Brandenburg, Hamburg etc.
Tarif BA für Beamtenanwärter/Referendare in Bremen, Hessen, NRW
| Beamtenanwärter- und Referendarversicherung |
Beihilfeergänzungsversicherung |
| Tarifkürzel |
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| BA |
BET |
| Kurzinformation |
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Kostenerstattung für
- ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
-
Zahnbehandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen, Zahnkronen, -ersatz und Kieferorthopädie |
Leistungen für
- Heilpraktiker
- Brillenfassungen
- Zahnersatz
- Auslandsreisen
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
als Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
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| Beim Arzt |
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-
Ärztliche Leistungen
-
Psychotherapie
-
Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
-
Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
-
Leistungen des Heilpraktikers
-
Leistungen des Logopäden
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Erstattet werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus den vereinbarten DKV-Tarifen die erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
Leistungen des Heilpraktikers zu 100%
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für
- die ärztlich verordnete Teilnahme am Funktionstraining und am Rehabilitationssport zu 100%
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| Beim Zahnarzt |
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-
Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Zahnkronen und Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
-
Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Heil- und Kostenplan
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten DKV-Tarifen 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus den DKV-Tarifen 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- zahnärztliche Leistungen bei festsitzenden großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet; bei mehr als zwei, höchstens jedoch fünf Verbindungselementen (z.B. Teleskopkronen, Stege, Geschiebe, Riegel) bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen je Kiefer im Falle von Kombinationsversorgungen und
-
zahntechnische Laborarbeiten und Materialien (die in diesem Zusammenhang anfallen)
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| Im Krankenhaus |
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-
Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen (je nach Tarif)
-
Unterbringung im Zweibettzimmer (je nach Tarif)
-
privat- und belegärztliche Leistungen (je nach Tarif)
-
Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers (je nach Tarif)
-
Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 613,55 Euro oder 511,29 Euro (je nach Tarif)
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-
Stationäre Heilbehandlung und Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 12,78 Euro
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| Brille, Pflaster & Co |
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Arznei- und Verbandmittel
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Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten Quotentarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Brillenfassungen bis zu 127,82 Euro (ab dem 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Verordnung der letzten Brille)
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| Im Pflegefall |
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-
Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
- Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte
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| Auf Reisen |
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| Bis zu einem Monat weltweiter, darüber hinaus europaweiter Versicherungsschutz |
Leistungen bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen: Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Todesfall im Ausland
-
Überführung aus dem europäischen Ausland oder Beisetzung im Ausland bis zu 5.112,92 Euro
-
Überführung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.225,84 Euro
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| Im Notfall |
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-
Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
-
Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
Mehrkosten des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes
Todesfall im Ausland
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| Ihre Vorsorge |
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Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
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| Kur- und Sanatorium |
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Bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leistung im Heilbad oder Kurort erhalten Sie 20,45 Euro/Tag
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Bei stationären Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung erhalten Sie 30,68 Euro/Tag
für insgesamt längstens 30 Tage innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
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| Tarifbeschreibung |
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| Download Tarifbeschreibung |
Download Tarifbeschreibung |
| AVB |
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| Download AVB |
Download AVB |
| Kontaktformular |
|
| Hier direkt Kontakt aufnehmen! |
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| Hinweis |
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| Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |
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Tarif BAN für Beamtenanwärter/Referendare Berlin, Brandenburg, Hamburg etc.
| Die Vorsorgelösung für Beamtenanwärter- und Referendare |
Beihilfeergänzungsversicherung |
| Tarifkürzel |
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| BAN |
BAT |
| Kurzinformation |
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Kostenerstattung für
-
ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
- Zahnbehandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen, Zahnkronen, -ersatz und Kieferorthopädie
|
Leistungen für
- Heilpraktiker
- Brillenfassungen
- Zahnersatz
- Auslandsreisen
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
als Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
|
| Beim Arzt |
|
-
Ärztliche Leistungen
-
Psychotherapie
-
Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
-
Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
-
Leistungen des Heilpraktikers
-
Leistungen des Logopäden
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten BA/N - Tarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
Leistungen des Heilpraktikers zu 100%
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| Beim Zahnarzt |
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-
Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Zahnkronen und Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
-
Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Heil- und Kostenplan
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus den BA/N - Tarifen 75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- zahnärztliche Leistungen bei festsitzenden großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet; bei mehr als zwei, höchstens jedoch fünf Verbindungselementen (z.B. Teleskopkronen, Stege, Geschiebe, Riegel) bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen je Kiefer im Falle von Kombinationsversorgungen und
-
zahntechnische Laborarbeiten und Materialien (die in diesem Zusammenhang anfallen)
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| Im Krankenhaus |
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-
Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen (je nach Tarif)
-
Unterbringung im Zweibettzimmer (je nach Tarif)
-
privat- und belegärztliche Leistungen (je nach Tarif)
-
Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers (je nach Tarif)
-
Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 511,29 Euro oder 613,55 Euro (je nach Tarif)
|
-
Stationäre Heilbehandlung und Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 12,78 Euro
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| Brille, Pflaster & Co |
|
-
Arznei- und Verbandmittel
-
Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten BAN-Tarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Brillenfassungen bis zu 76,69 Euro (ab dem 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Verordnung der letzten Brille)
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| Im Pflegefall |
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-
Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
- Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte
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| Auf Reisen |
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| Bis zu einem Monat weltweiter, darüber hinaus europaweiter Versicherungsschutz |
Leistungen bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen: Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Todesfall im Ausland
-
Überführung aus dem europäischen Ausland oder Beisetzung im Ausland bis zu 5.112,92 Euro
-
Überführung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.225,84 Euro
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| Im Notfall |
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-
Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
-
Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
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Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
Mehrkosten des medizinisch notwendigen und ärztliche angeordnetem Rücktransportes
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| Ihre Vorsorge |
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Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
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| Besonderheiten |
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Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig
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| Tarifbeschreibung |
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| AVB |
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| Hinweis |
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| Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |
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