DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe


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Tarife für Beamte

Was ist wichtiger als die eigene Gesundheit und die der Familie?
Was ist beruhigender, als im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung und Pflege beanspruchen zu können?

Und was liegt daher näher, als sich für eine hochwertige Versorgung zu entscheiden - mit einer privaten Krankenversicherung der DKV als optimale Ergänzung zu Ihrer Beihilfe.

Übersicht Bausteintarife für Beamte

Die kompakte Ergänzung zu Ihrer Beihilfe

Übersicht Bausteintarife für Beamte

Mehr Leistung und Sicherheit für Beamte Mehr Leistung und Sicherheit für Beamte Beihilfeergänzungsversicherung
Tarifkürzel    
B-Tarife: A, Z, C+K B-Tarife: A, Z, S+M BET
Kurzinformation    
  • Ambulante Behandlung
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Wahl- und belegärztliche Leistungen
Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu den vereinbarten Prozentsätzen erstattet.
  • Ambulante Behandlung
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Mehrbettzimmer
  • Wahl- und belegärztliche Leistungen
Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu den vereinbarten Prozentsätzen erstattet.
Leistungen für
  • Heilpraktiker
  • Brillenfassungen
  • Zahnersatz
  • Auslandsreisen
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
als Ergänzungstarif für Beihilfeberechtigte
Beim Arzt    
  • Ärztliche Leistungen
  • Psychotherapie
  • Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
  • Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • Leistungen des Logopäden
  • Ärztliche Leistungen
  • Psychotherapie
  • Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
  • Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • Leistungen des Logopäden
Erstattet werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus den vereinbarten DKV-Tarifen die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Leistungen des Heilpraktikers zu 100%
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • die ärztlich verordnete Teilnahme am Funktionstraining und am Rehabilitationssport zu 100%
Beim Zahnarzt    
  • Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Zahnkronen und Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Heil- und Kostenplan
  • Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Zahnkronen und Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Heil- und Kostenplan
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten DKV-Tarifen 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Ersetzt werden unter Anrechnung der Behilfeansprüche und der Leistungen aus den DKV-Tarifen 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • zahnärztliche Leistungen bei festsitzenden großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet; bei mehr als zwei, höchstens jedoch fünf Verbindungselementen (z.B. Teleskopkronen, Stege, Geschiebe, Riegel) bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen je Kiefer im Falle von Kombinationsversorgungen und
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien (die in diesem Zusammenhang anfallen)
Im Krankenhaus    
  • Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • privat- und belegärztliche Leistungen
  • Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers
  • Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 766,94 Euro
  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • privat- und belegärztliche Leistungen (bei Inanspruchnahme gesondert berechenbarer Unterkunft: Keine Erstattung des Unterkunftszuschlags; Erstattung der wahl- und belegärztlichen Leistungen zum halben Prozentsatz)
  • Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers
  • Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 511,29 Euro
  • Stationäre Heilbehandlung und Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 12,78 Euro
Brille, Pflaster & Co    
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche und der Leistungen aus vereinbarten Quotentarifen der DKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Brillenfassungen bis zu 127,82 Euro (ab dem 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Verordnung der letzten Brille)
Im Pflegefall    
  • Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
  • Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
 
Auf Reisen    
  • Ihr Versicherungsschutz gilt auch bei Auslandsreisen
  • Ihr Versicherungsschutz gilt auch bei Auslandsreisen
Leistungen bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen: Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Todesfall im Ausland
  • Überführung aus dem europäischen Ausland oder Beisetzung im Ausland bis zu 5.112,92 Euro
  • Überführung aus dem außereuropäischen Ausland bis zu 10.225,84 Euro
Im Notfall    
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
  • Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
  • Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
Ersetzt werden unter Anrechnung der Beihilfeansprüche 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Mehrkosten des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes
Todesfall im Ausland
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Ihre Vorsorge    
  • Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
 
Besonderheiten    
  • Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu vereinbarten Prozentsätzen erstattet.
  • Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind.
  • Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu vereinbarten Prozentsätzen erstattet.
  • Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen liegende Aufwendungen, die durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind.
 
Tarifbeschreibung    
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AVB    
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Hinweis    
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

 

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Die kompakte Ergänzung zu Ihrer Beihilfe

Krankheitskostenversicherung speziell für Beamte
Tarifkürzel
Q-Tarife
Kurzinformation
Kostenerstattung für
  • ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
  • Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie
  • Tarif für Beihilfeberechtigte
Beim Arzt
  • Ärztliche Leistungen
  • Leistungen des Masseurs, Krankengymnasten, Physiotherapeuten
  • Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • Leistungen des Logopäden
Beim Zahnarzt
  • Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Zahnkronen und Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
Im Krankenhaus
  • Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer (Einbettzimmer möglich mit Tarif ELE)
  • privat- und belegärztliche Leistungen
  • Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers
Brille, Pflaster & Co
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
Im Pflegefall
  • Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
Auf Reisen
Ihr Versicherungsschutz gilt europaweit zeitlich unbegrenzt. Im außereuropäischen Ausland genießen Sie ohne Mehrbeitrag bis zu 4 Wochen Versicherungsschutz
Im Notfall
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
  • Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
Ihre Vorsorge
  • Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
Besonderheiten
  • Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu vereinbarten Prozentsätzen erstattet
  • Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig
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Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
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