DKV Deutsche Krankenversicherung AG


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Ambulante - Ergänzungsversicherung

Zahnersatz, Sehhilfen, Hörgeräte - hier trägt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft nur einen Teil der entstehenden Kosten. Das kann für den Patienten ziemlich teuer werden.
Mit den ambulanten und zahnärztlichen Ergänzungsversicherungen der DKV kann man sich dagegen absichern.
 

Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen Einblick in das Angebot der DKV. Wählen Sie den für sich passenden Versicherungsschutz aus, damit Sie Ihre Ansprüche als gesetzlich Krankenversicherter aus Kostengründen nicht einschränken müssen.

Der günstige Einstieg

Die preiswerte "Privatversicherung"

Ambulante Operation

Der günstige Einstieg

Damit Geld für noch wichtigere Dinge übrig bleibt Wie Sie aus dem gesetzlichen Minus Ihr privates Plus machen Vorbeugen: auch bei Zuzahlungen die beste Medizin
Tarifkürzel    
AM7 AZT AZS
Online-Abschluss    
Online-Abschluss Tarif AM7 Online-Abschluss Tarif AZT Online-Abschluss Tarif AZS
Kurzinformation    
Weniger Eigenbeteiligung - mehr Leistungen für
  • Sehhilfen
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • Behandlungen im Ausland
(auch für DKV-Versicherte mit Tarif K2B)
Gesetzlich versichert - und trotzdem das private Leistungsplus für
  • Sehhilfen
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen
  • ambulante Behandlung nach Methoden der Alternativmedizin durch Ärzte oder Heilpraktiker
  • Kieferorthopädie
  • Hörgeräte
  • ärztlich verordnete Arzneimittel
  • Kur- und Sanatoriumsaufenthalt
Der private Schutz gegen Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren für
  • Praxisgebühren (Arzt- und Zahnarztbesuchen),
  • verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel,
  • stätionäre Krankenhausbehandlungen
  • stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Zusätzlich:
  • Sehhilfen
  • 80% bis zu 175 EUR für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht von der Kasse erstattet werden
Beim Arzt    
  80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Leistungen des Heilpraktikers
  • vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel,
maximal 500 Euro je Kalenderjahr
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Arztbesuchen (Praxisgebühr)*
Beim Zahnarzt    
25% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung
  • Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung
  • Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
  • Kieferorthopädie
  • funktionsanalytische, funktionstherapeutische, implantologische und parodontologische Leistungen
  • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung und / oder ein privater Krankenversicherer (z.B. die DKV nach Tarif AM7) an den Kosten, werden die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 50% ersetzt.
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Zahnarztbesuchen (Praxisgebühr)*
Im Krankenhaus    
    80% der erstattungsfähigen Aufwendungen* bei
  • stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • stationärer Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlung
Brille, Pflaster & Co    
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen maximal 128 Euro (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 64 Euro). Nach Vollendung des 14. Lebensjahres bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen maximal 130 Euro (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 65 Euro).
  • Hörgeräte, maximal 600 Euro
  • ärztlich verordnete Arzneimittel (z. B. die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung), maximal 300 Euro je Kalenderjahr
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen* bei
  • verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel
  • bei Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte)
  • bei Heilmitteln (z. B. Massagen)
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100 Euro
  • für Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen) bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen* bis zu 175 Euro im Kalenderjahr
  • für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht von der Kasse erstattet werden
Bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalt    
  Die DKV zahlt ohne Kostennachweis und ohne Anrechnung von Leistungen der GKV ein Tagegeld von 20 Euro für insgesamt 30 Tage innerhalb von 24 Monaten  
Im Pflegefall    
    80% der erstattungsfähigen Aufwendungen*
  • häuslicher Krankenpflege
  • bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe
Auf Reisen    
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für
  • akute ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
   
Im Notfall    
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen für
  • die Mehrkosten bei ärztlich angeordnetem Rücktransport
  • Überführungskosten bei Tod im europäischen Ausland bis zu 5.113 Euro / im außereuropäischen Ausland bis zu 10.226 Euro
Im Fall einer Beisetzung im Ausland: entstandene Bestattungskosten bis zu 5.113 Euro
   
Besonderheiten    
  Heilpraktiker-Leistungen werden im Rahmen der Beträge des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker 1985, höchstens bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.  
Ihr Service    
    *Reichen Sie die Kostenbelege einmalig gesammelt nach Ablauf des Kalenderjahres ein, erhalten Sie statt 80% sogar 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen, je Kalenderjahr statt 350 Euro bis zu 400 Euro bei Zuzahlungen bzw. bis zu 200 Euro bei ärztlich verordneten Arzneimitteln, die nicht von der Kasse erstattet werden.
Beitragsbeispiel    
Ein 30jähriger Mann zahlt für den Tarif AM7 5,43 Euro im Monat, eine Frau 6,63 Euro. Ein 30jähriger Mann zahlt für den Tarif AZT 14,83 Euro im Monat, eine Frau 22,68 Euro. Ein 30jähriger Mann zahlt für den Tarif AZS 8,13 Euro im Monat, eine Frau 11,66 Euro im Monat
Tarifbeschreibung    
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AVB    
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Hinweis    
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

 

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Die preiswerte "Privatversicherung"

Das gute Gefühl, Privatpatient zu sein
Tarifkürzel
AM9+AMX
Kurzinformation
Das private Ergänzungstarifpaket für das Leistungsplus beim Arztbesuch. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt für die verbleibenden Aufwendungen die Kostenerstattung* für:
  • 100% ambulante Heilbehandlung
  • 100% Zahnbehandlung, Zahnkronen und Zahnersatz, Kieferorthopädie, höchstens bis zu 50% des Rechnungsbetrages
  • 50% Heilpraktiker ohne Vorleistung der GKV
  • 100% Arznei- und Verbandmittel, abzügl. Selbstbehalt von 300 EUR (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 150 EUR). Ohne Vorleistung der GKV werden 50% der Aufwendungen ersetzt
* mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen
Beim Arzt
Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung / GKV mit Ausnahme der geseztlich vorgesehenen Zuzahlungen: 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • ärztliche Leistungen
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen ohne Vorleistungen der GKV für
  • Leistungen des Heilpraktikers
Beim Zahnarzt
Nach Vorleistung der GKV: 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 50% des Rechnungsbetrages für
  • Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz Zahnkronen und Implantate
Brille, Pflaster & Co
Nach Vorleistung der GKV: 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Arznei- und Verbandmittel, abzüglich einer jährlichen Selbstbeteiligung von 300 Euro (bis 14. Lebensjahr 150 Euro), inkl. der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen. Ohne Vorleistung der GKV werden 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen, sofern kein Anspruch gegenüber der GKV besteht, für
  • Sehhilfen, einschließlich Brillenfassungen
Im Pflegefall
Nach Vorleistung der GKV: 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für häusliche Behandlungspflege
Auf Reisen
Weltweiter Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung in best. Fällen nicht bei Behandlung im Ausland leistet. Dann ist Ihr Versicherungsschutz nach Tarif AM 9 eingeschränkt.
Im Notfall
Nach Vorleistung der GKV: 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
Besonderheiten
Art und Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen sind in den Tarifbedingungen geregelt.
Beitragsbeispiel
Ein 30jähriger Mann zahlt für die Tarife AM9+AMX 74,38 Euro im Monat, eine Frau 107,85 Euro.
Tarifbeschreibung
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AVB
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Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

 

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Ambulante Operation

Nach dem Operieren zu Hause kurieren
Tarifkürzel
AOP
Kurzinformation
Eine sinnvolle Alternative, Ihr privater Vorteil: Ambulante Operationen
  • Erstattungsfähige Aufwendungen für ambulante Operationen werden zu 100 % übernommen, unabhängig von der Vorleistung durch die GKV
  • Das Qualitätssicherungsprogramm auf dem Gebiet des ambulanten Operierens hilft Ihnen doppelt - vor und nach der Operation
Beim Arzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bei ambulanten Operationen für
  • ärztliche Leistungen und vorbereitende Untersuchungen innerhalb von sieben Tagen vor dem Operationstag
  • ärztliche Leistungen der Anästhesie
  • ärztliche Leistungen für den operativen Eingriff und die pathologische Untersuchung des Operationspräparats
  • notwendige Anschlussuntersuchung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Operationstag
Sollten Sie keine Kostenerstattung geltend machen, erhalten Sie ein Ersatzgeld in Höhe von 200 Euro
Ihr Service
Die DKV fördert das ambulante Operieren und tut alles dafür, Ihnen zur bestmöglichen Behandlung auf diesem Gebiet zu verhelfen. Mit der Unterstützung von zwei führenden medizinischen Berufsverbänden auf dem Gebiet des ambulanen Operierens wurde ein Qualitätssicherungsprogramm entwickelt, das Ihnen doppelt hilft - vor und nach der Operation.
  • Bei einem entsprechenden Befund Ihres Hausarztes setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung. Soweit der Eingriff ambulant durchgeführt werden kann, ermitteln wir für Sie aus den umfangreichen Arztprofilen der beiden Verbände einen Spezialisten in Ihrer Nähe
  • Nach Abschluss der Behandlung füllen Sie einen Fragebogen über die Beratung, den Operationstag und die Nachsorge aus. Diese Informationen werden ausgewertet und fließen in unser Programm zur Qualitätssicherung ein. Für die Teilnahme erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 50 Euro
Das Verzeichnis über die aus Tarif AOP erstattungsfähigen ambulanten Operationen können Sie unter der Hotline 0 18 01 / 358 100 anfordern.
Ihre Vorteile
Mit dem Tarif AOP sind Sie bei allen ambulanten Operationen Privatpatient. Zusätzlich profitieren Sie von den besonderen Leistungen unseres Tarifs:
  • Als Privatpatient können Sie frei entscheiden, welcher Arzt Sie ambulant operiert
  • Ihr operierender Arzt kann sich viel Zeit für Sie nehmen, Sie ausführlich beraten und behandeln
  • Nicht nur bei der Operation, auch bei vorbereitenden Untersuchungen und der Nachsorge sind Sie mit dem Tarif AOP Privatpatient - sieben Tage vor und 14 Tage nach dem Operationstermin
  • Sie haben mit dem Tarif AOP die Wahl, wo Sie operiert werden. Sie sind nicht auf Krankenhäuser festgelegt, sondern können sich auch für eine andere Einrichtung entscheiden, die auf Ihren Eingriff spezialisiert ist
  • Die Leistungen des Tarifs AOP sind völlig unabhängig von Vorleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragsbeispiel
Ein 30jähriger Mann zahlt für den Tarif AOP 25,40 Euro im Monat, eine Frau 30,96 Euro.
Leistungsbeispiel
Bei Kindern ist der Leistenbruch ein gutes Beispiel für die Vorzüge der ambulanten Operation: Der kleine Patient wird von seinen Eltern nicht nur begleitet, er kehrt auch kurze Zeit nach dem Eingriff mit ihnen nach Hause zurück. So verliert er die Angst vor Operation und ungewohnter Umgebung und bekommt zu Hause die Geborgenheit, die ihm selbst die beste Krankenschwester nicht geben kann.
Kombinierbar mit
GKV
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

 

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