Alterungsrückstellung
Weitere Informationen zur Alterungsrückstellung
Beschreibung
Die Alterungsrückstellung übernimmt eine tragende Rolle in der PKV, sie ist ein entscheidender Faktor für die lebenslange Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens gegenüber den Versicherten. In den ersten Jahren ist der Beitrag höher, als das rechnungsmäßige Wagnis. Die in der Kalkulation berücksichtigten Vorsorgebeiträge werden in der Alterungsrückstellung angesammelt, verzinst und vererbt. Die Alterungsrückstellung wird also nicht nur aus dem Vorsorgebeitrag gebildet, sondern gerade die Verzinsung spielt mit zunehmender Höhe der Alterungsrückstellung eine immer bedeutendere Rolle.
Zur Stärkung der Alterungsrückstellung sind die PKV Unternehmen seit 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, bei Versicherten, die mindestens einen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung abgeschlossen haben, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres einen Zuschlag von zehn Prozent auf ihren Beitrag zu erheben. Dieser Zuschlag wird in einer speziellen individuellen Rückstellung angespart und mit 3,5 Prozent zuzüglich 90 Prozent des Überzinses (Dies sind die Zinsen, die über den rechnungmäßigen Zins von 3,5 Prozent hinausgehen.) verzinst und dient ab dem vollendeten 65. Lebensjahr zur Limitierung von Beitragsanpassungen. Ab Alter 80 werden noch verbliebene Mittel zur sofortigen Beitragssenkung verwendet.
Beitragssteigerung
Mitnahme Alterungsrückstellung bei Versicherungswechsel
Genaue Aussagen zu diesem Thema sind zur Zeit noch nicht möglich, da weder das Leistungsversprechen noch die Beiträge des künftigen Basistarifs im Detail feststehen. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden diese im Internetauftritt veröffentlicht.
