Basistarif
Ab dem 1. Januar 2009 muss jede private Krankenversicherung (PKV), die substitutive Krankenversicherungen anbietet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten.
Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Art, Umfang und Höhe dem 3. Kapitel des SGB V entspricht und damit den Leistungen in der GKV vergleichbar ist. Genaueres kann erst gesagt werden, wenn die Leistungen des Basistarifes im Detail festgelegt wurden. Fest steht aber, dass die Leistungen bei allen Unternehmen gleich sein werden.
Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus. Es besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang, das heißt, eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht.
Weitere Informationen zum Basistarif
Leistungen
Im Basistarif können Selbstbehalte von 0, 300, 600, 900 oder 1.200 EUR vereinbart werden. Hat der Versicherte sich für einen Selbstbehalt entschieden, kann dieser nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestbindungsfrist von drei Jahren gekündigt werden. Auch neben dem Basistarif können zur Verbesserung der Leistungen Zusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Der Versicherer kann jedoch verlangen, dass Zusatzversicherungen ruhen ,wenn ein ermäßigter Beitrag wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches für den Basistarif gezahlt wird.
Werden die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom Gesetzgeber gekürzt oder gestrichen, werden auch die Leistungen im Basistarif entsprechend reduziert. So kann – anders als bei „normalen“ Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) – der gewählte Leistungsumfang nachträglich reduziert werden.
Beitrag
Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus. Der Höchstbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Höchstbeitrag (532,80 EUR in 2008) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ab Januar 2009 wird der Höchstbeitrag gesetzlich fixiert.
Der Basistarif ist einheitlich gestaltet, die Leistungen sind bei allen Versicherungsunternehmen identisch. Auch die Nettobeitragskalkulation ist brancheneinheitlich, somit können lediglich die unternehmensindividuellen Aufwendungen (Verwaltungsaufwendungen, Schadenregulierungsaufwendungen) zu unterschiedlichen Beiträgen führen. Allerdings dürften diese Unterschiede nur marginal sein. Zudem gilt die Beitragskappung auf die Beiträge inklusive der unternehmensindividuellen Aufwendungen.
Versicherbare Personen
Zugang zum Basistarif bei allen privaten Krankenversicherungsunternehmen haben ab dessen Einführung am 1. Januar 2009:
- Der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnende Nichtversicherte (Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind noch einen Beihilfeanspruch oder Anspruch auf Heilfürsorge haben).
- Alle Personen mit Beihilfeanspruch, wenn sie einen (die Beihilfe ergänzenden Basistarif) Versicherungsschutz benötigen, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt .
- Freiwillig GKV-Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht.
- Alle Bestandsversicherten der PKV (vor dem 1. Januar 2009 privat vollversicherten Personen), die innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs einen Wechsel in den Basistarif beantragt haben(bis 30. Juni 2009). Der Wechsel ist auch unter Anrechnung der bisher erworbenenAlterungsrückstellung - maximal in Höhe des Basistarifs - zu einem anderen Versicherer möglich.
- Alle privat vollversicherten Personen mit Vertragsbeginn 1. Januar 2009 oder später mit Wohnsitz in Deutschland haben ein permanentes Wechselrecht in den Basistarif jedes Versicherers (dabei wird maximal die Alterungsrückstellung in Höhe der Alterungsrückstellung des Basistarifs mitgegeben).
Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandsversicherte (vor dem 1. Januar 2009 privat vollversicherte Personen) unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen nur noch innerhalb ihres Unternehmens in den Basistarif wechseln und zwar:
- entweder ab dem vollendeten 55. Lebensjahr,
- bei Bestehen eines Rentenanspruchs oder
- wenn Hilfebedürftigkeit besteht.
Wechsel vom Basistarif in einen anderen Tarif
Der Versicherungsschutz kann innerhalb eines privaten Krankenversicherungsunternehmens grundsätzlich gewechselt werden. Allerdings kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung vornehmen und für Mehrleistungen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
